Osteopathische Behandlungen werden inzwischen von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezuschusst.
Die geforderten Qualitätsstandards der meisten Krankenkassen und der Osteopathieverbände werden von uns erfüllt.
Privat versicherte Patienten oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung, die auch Heilpraktikerleistungen mit einschließt, können eine Heilpraktiker-Rechnung bei uns anfordern. Diese wird in den meisten Fällen vollständig erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Da die Krankenkassen ihre Bezuschussungs-/Erstattungsmodalitäten jederzeit ändern oder aufheben können, empfehlen wir eine Rückversicherung bei Ihrem Sachbearbeiter.
Eine aktuelle Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die sich an der Kostenübernahme beteiligen, finden Sie unter folgendem Link:
www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html